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BGH, 26.09.2002 - 5 StR 397/02 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB
Gesamtfreiheitsstrafe; Gesamtstrafenbildung; Zäsurwirkung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gesamtfreiheitsstrafe - Einbeziehung - Zäsurwirkung - Einreise - Ausweisung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Zäsurwirkung beim Strafbefehl - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86
Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 5 StR 397/02
Das Landgericht durfte die am 31. Januar 2002 verhängte Freiheitsstrafe nicht in die Gesamtfreiheitsstrafe einbeziehen, weil der Angeklagte die der Verurteilung zugrunde liegende Tat nicht, wie von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB verlangt, vor dem Erlaß des - eine Zäsur begründenden - Strafbefehls vom 21. August 2001 beging (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1).